VG Würzburg: Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, Stichstraße, beitragsfähige Kosten, aus gemeindlichem Vermögen bereitgestellte Flächen, Erschließungseinheit, kein Zwang zur gemeinsamen Abrechnung, anderweitige Deckung des beitragsfähigen Aufwands, unterschiedliche Bebaubarkeit eines Buchgrundstücks, Buchgrundstück, Abweichung, Wohnungseigentum im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, hinreichende Bestimmtheit des Erschließungsbeitragsbescheids, Erkennbarkeit der der Beitragserhebung zugrundeliegenden Anlage, Beitragserhebung für Teilflächen eines Buchgrundstücks, keine Benennung des Wohnungseigentums im Bescheid, Ausschluss der Beitragserhebung durch vertragliche Vereinbarung
Urteil vom 28.07.2022 – W 3 K 18.675