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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Erschließungsbeitrag, Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, Stichstraße, beitragsfähige Kosten, aus gemeindlichem Vermögen bereitgestellte Flächen, Erschließungseinheit, kein Zwang zur gemeinsamen Abrechnung, anderweitige Deckung des beitragsfähigen Aufwands, unterschiedliche Bebaubarkeit eines Buchgrundstücks, Buchgrundstück, Abweichung, Wohnungseigentum im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, hinreichende Bestimmtheit des Erschließungsbeitragsbescheids, Erkennbarkeit der der Beitragserhebung zugrundeliegenden Anlage, Beitragserhebung für Teilflächen eines Buchgrundstücks, keine Benennung des Wohnungseigentums im Bescheid, Ausschluss der Beitragserhebung durch vertragliche Vereinbarung

    Urteil vom 28.07.2022 – W 3 K 18.675

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Schlagworte Schlagworte
  • Abweichung
  • anderweitige Deckung des beitragsfähigen Aufwands
  • aus gemeindlichem Vermögen bereitgestellte Flächen
  • Beitragserhebung für Teilflächen eines Buchgrundstücks
  • beitragsfähige Kosten
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  • kein Zwang zur gemeinsamen Abrechnung
  • keine Benennung des Wohnungseigentums im Bescheid
  • natürliche Betrachtungsweise
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  • unterschiedliche Bebaubarkeit eines Buchgrundstücks
  • Wohnungseigentum im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides
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